FDP Aargau nimmt Stellung zur geplanten Revision Ergänzungsleistungsgesetz

Nein zur Anhebung des Vermögensverzehrs, Ja zu Prozessoptimierungen

Die FDP.Die Liberalen Aargau nimmt differenziert Stellung zu Änderungen des kantonalen Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG). Die Erhöhung des Vermögensverzehrs für Personen mit einem Vermögen unter CHF 100'000.- lehnt die FDP ab. Der Wechsel von Heimen in ambulante Strukturen soll gefördert und nicht geschwächt werden. Befürwortet wird die Schaffung einer Möglichkeit für die SVA, direkt auf Sozialversicherungs- und Steuerdaten von EL-Versicherten zuzugreifen, wobei der Datenschutz jederzeit gewährleistet sein muss.

Das Bundesparlament hat mit der EL-Revision neu eine Vermögensschwelle von CHF 100'000.- für den Bezug von Ergänzungsleistungen festgelegt. IV-Bezüger mit Vermögen über CHF 100'000.- verlieren somit in jedem Fall den Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese bundesrechtlichen Vorgaben verändern auch die Situation auf kantonaler Ebene. Aus Sicht der FDP soll der Vermögensverzehr für IV-Bezüger unter der genannten Grenze nicht angehoben werden, da diese Personen in der Regel länger auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Zusätzlich soll mit der Revision des Betreuungsgesetzes der Wechsel von IV-Bezügern von Heimen in ambulante Strukturen gefördert werden. «Eine Erhöhung des Vermögensverzehrs für Heimbewohner würde diesen Bestrebungen zuwiderlaufen», sagt Grossrätin Martina Sigg, Ressortleiterin Gesundheit und Soziales der FDP Aargau.

Prozessoptimierung bei der Fallbearbeitung

Die FDP begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die es der SVA Aargau im Bereich Ergänzungsleistungen erlaubt, direkt auf die benötigten Sozialversicherungs- und Steuerdaten der EL-Versicherten zuzugreifen. Das Verfahren hat sich bereits im Bereich der Krankenkassenprämienverbilligung bewährt. Der Datenschutz aus Sicht der Betroffenen muss hierbei jederzeit gewährleistet bleiben, ein Datenzugriff darf nur für den besagten Prozess und unter strikter Vertraulichkeit der Daten innerhalb der zuständigen Stelle der SVA erlaubt werden.

 


Weitere Auskünfte:
Dr. Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Dr. Martina Sigg, Grossrätin, Ressortleiterin Gesundheit und Soziales, Tel. 079 777 38 93